Bei einem Kreditvergleich unterschiedlicher Finanzierungsangeboten bietet der angegebene Preis nur relativ eine Hilfe.
Der gesetzlich vorgeschriebene Effektivzins enthält grundsätzlich nur den Nominalzins, den Auszahlungskurs, eine eventuelle Bearbeitungs- oder Darlehensgebühr und die Termine. Nicht angegeben werden hingegen eventuelle Bereitstellungszinsen, Kontoführungsentgelte, Schätzkosten oder Teilauszahlungsaufschläge. Ein Darlehen, bei dem von der Bank zum Beispiel keine Bearbeitungsgebühr verlangt wird, aber ein Prozent Schätzkosten kalkuliert, zeigt aus diesem Grunde einen geringeren Effektivzins als ein gleiches Darlehen, bei dem die Bank keine Schätzkosten, aber ein Prozent Bearbeitungsgebühren fordert.
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